Handlungsleitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt in der Vollzeitpflege

Die Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt in Vollzeitpflege sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie einem fachlichen Diskurs im Rahmen der Landesarbeitsgruppe Pflegekinderhilfe aller Brandenburger Jugendämter entstanden.
Gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII (Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege) besteht für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der gesetzliche Auftrag, ein Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz dieser vor Gewalt zu erarbeiten und anzuwenden. Dieses Konzept soll die örtlichen Gegebenheiten und Spezifika, wie z. B. die der Entscheidungs- und Angebotsstruktur angemessen berücksichtigen.
Das regionale Schutzkonzept bildet letztlich den Rahmen für das zu Beginn eines jeden Pflegeverhältnisses zu erstellende, individuelle Schutzkonzept für alle Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen von Vollzeitpflege auf Zeit leben. In diesem Sinne soll auch nachträglich für bereits bestehende Pflegeverhältnisse ein solches individuelles Schutzkonzept unverzüglich nachgearbeitet werden. Die vorliegenden Handlungsleitlinien bieten den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
im Land Brandenburg einen Orientierungsrahmen bei der Erstellung der regionalen und fallbezogenen
Schutzkonzepte.
Die Handlungsleitlinien werden in einer ersten Phase praxisnah durch die Jugendämter evaluiert
und ggf. nach Inkrafttreten des Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) im Jahr 2024
entsprechend den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

Zurück