Aktuelles rund um den Kinderschutz

Lesen Sie aktuelle Meldungen der Fachstelle Kinderschutz

Checklist Rechtbehelfe im familiengerichtlichen Verfahren

 

Rechtsbehelfe dienen der Änderung familiengerichtlicher Entscheidungen. Ein Rechtsmittel ist auch ein Rechtsbehelf, aber einer, der die formelle Rechtskraft einer familiengerichtlichen Entscheidung hemmt und den Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz befördert. Ein Rechtsmittel im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens ist eine gesetzlich bestimmte Form des Rechtsbehelfes. Sein Zweck dient der Überprüfung eines anfechtbaren Beschlusses des Familiengerichtes. Damit steht der Begriff des Rechtsmittels synonym für die Anfechtung einer im vorliegenden Fall familiengerichtlichen Entscheidung. In diesem Sinne sind Rechtsmittel Anträge auf Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, die dem Rechtsschutz- begehren des Antragsstellers (des Jugendamtes) nicht oder nur teilweise entsprechen. Die anzuwendenden Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel der Anregung, des Antrages oder der Beschwerde sollen zur Abänderung oder Aufhebung eines Beschlusses oder zur Änderung der Gestaltung des weiteren familiengerichtlichen Verfahrens führen.

Das vorliegende Material soll in erster Linie den Fachkräften der Jugendämter in Form einer Checkliste helfen, mögliche Rechtsbehelfe im Sinne einer Übersicht zu kennen und diese zielgerichtet im familiengerichtlichen Verfahren einzusetzen. 

Die Checkliste steht Ihnen hier zum Download bereit.

Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien

 

Im Rahmen der Aktionswoche (14.02-18.02.2022) für Kinder aus Suchtfamilien bietet die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS) Online-Fortbildungen zum Thema Fetale Alkoholspektrumstörungen(FASD) an.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

15 Jahre Fachstelle Kinderschutz

 

Am 05.10.2021 hat die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg sein 15 jähriges Jubiläum im Rahmen einer Fachtagung mit Vertreter*innen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, der Brandenburger Jugendämter, Kooperationspartner*innen und Expert*innen veranstaltet.

Unter dem Motto "15 Jahre - 15 Thesen" haben die Beteiligten auf die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz geblickt und Wünsche für die Zukunft formuliert. 

Das grafische Protokoll zur Veranstaltung finden Sie hier.