Gemeinnützigkeit

Ihre Spende steuerlich geltend machen

Sie können Ihre Spende für die Fachstelle Kinderschutz steuerlich geltend machen.

Die Start gGmbH ist durch die Steuernummer 116/105/90006 beim Finanzamt Köthen als gemeinnützig anerkannt. Spenden an uns sind steuerlich absetzbar.

Gern senden wir Ihnen für Ihre Geld-, Aufwands- oder Sachspende Spendenquittungen zu. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Geldspenden bis 200 Euro keine Spendenquittung benötigen.

Spenden bis 200 Euro
Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck" das Wort "Spende" zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt einfach Ihren Zahlungsbeleg ein.

Spenden über 200 Euro
Bei Spenden über 200 Euro geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger. Sie erhalten dann automatisch am Anfang des Folgejahres per Post eine Zuwendungsbestätigung von uns. Diese Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim Finanzamt ein.

Unterstützen Sie unsere Arbeit zum Schutz von Kindern gegen Vernachlässigung und Gewalt mit einer Spende. Dafür vielen herzlichen Dank!